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Zur Eindämmung des Coronavirus wurde der Beginn der Vorlesungen auf den 20. April verschoben!!

Liebe Angehörige und Mitglieder der HHU,

 

die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich gemeinsam mit dem Landesministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) darauf verständigt, den Beginn der Vorlesungszeit zu verschieben. Nicht am 6. April, sondern nach derzeitiger Planung erst am 20. April werden die Lehrveranstaltungen des Sommersemesters 2020 starten. Das Rektorat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf begrüßt die Entscheidung und arbeitet gemeinsam mit den Fakultäten an der Ausgestaltung der neuen Semesterplanungen. Die Entscheidung fiel mit Blick auf Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Virus SARS-CoV-2.

 

Der nun verabschiedete Sondererlass sieht vor, dass weiterhin am 17. Juli 2020 die Vorlesungszeit endet. Diese Regelung gilt einheitlich für alle Hochschulen. Von der durch das Ministerium eingeräumten Möglichkeit, kleinere Präsenzveranstaltungen durchzuführen, macht die HHU keinen Gebrauch. Ab Montag, 16. März, sind sämtliche Präsenzveranstaltungen (beispielsweise Vorlesungen, Seminare, Tagungen oder Workshops) abzusagen.

 

Dies gilt nicht für Studierende in den Fächern Medizin und Zahnmedizin, die derzeit ein Praktisches Jahr bzw. eine Famulatur in einer klinischen Einrichtung ableisten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemeinsame Veranstaltungen mit diesen Studierenden nur in Kleingruppen abgehalten werden dürfen.

 

Praktika mit bis zu zehn Teilnehmenden inklusive Lehrpersonal sind zugelassen, sofern in den betreffenden Räumlichkeiten der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden kann.

 

Die Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) ist ab morgen, Samstag, den 14. März für den Publikumsverkehr geschlossen; für die Fachbibliothek Medizin gelten besondere Regelungen. Die Einrichtungen des Hochschulsports der HHU sind bis zum 30. März 2020 geschlossen. Beide Schließungen erfolgten in enger Abstimmung mit der Hochschulleitung.

 

Zu Prüfungen:

 

Die Entscheidung, ob eine Prüfung abzuhalten ist, obliegt der jeweiligen Dozentin bzw. dem Dozenten. Jedoch ist, gemäß des Erlasses des MKW, an diese Entscheidung ein strenger Maßstab anzulegen. Wo immer dies möglich und zumutbar ist, sollten Prüfungen, etwa studienbegleitende Prüfungen, verschoben werden. Sofern eine Verschiebung aus zwingenden Gründen nicht in Betracht kommt, etwa bei unaufschiebbaren Abschlussprüfungen (Staatsexamina), muss gewährleistet werden, dass zwischen den Prüfungsteilnehmern ausreichend Abstand gehalten werden kann. Wo immer möglich sollten kleinere Kohorten gebildet werden. Unter diesen Voraussetzungen kann bis auf weiteres an der Durchführung unaufschiebbarer Abschlussprüfungen festgehalten werden. 

 

Für Fragen zu in nächster Zeit anstehenden Prüfungen – insbesondere, wenn Sie absehbar an einer Prüfung nicht teilnehmen können – wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsamt, die jeweilige Dozentin bzw. den jeweiligen Dozenten oder die Fakultät. Generell stehen angesichts der aktuellen Situation pragmatische Lösungen im Vordergrund.

 

Unter https://www.hhu.de/corona finden Sie weiterhin alle Anordnungen der Hochschulleitung, Tipps und häufig gestellte Fragen sowie weiterführende Links, die in Verbindung mit der Viruserkrankung und der HHU stehen.

 

Mit besten Grüßen

 

Prof. Dr. Anja Steinbeck

Rektorin

Kategorie/n: KuK_News
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